10.000 Euro Erstattung: Stadt erkennt Anspruch der Eltern an

Seligenstadt – Der Titel klingt ein wenig nach Edmund Stoibers legendärem Transrapid-Beitrag, doch hinter der Drucksache „Zweite Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung (…) über die Benutzung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder“ steckt eine gute Nachricht für die Seligenstädter Eltern. Von Michael Hofmann
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