Parlament bestätigt Erhöhung

Seligenstadt J  Mit dem Doppelhaushalt 2015/16 hatten die Seligenstädter Stadtverordneten bereits den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 240 Prozent festgesetzt und die Erhöhung der Grundsteuer B auf 431 Prozent beschlossen. Von Sabine Müller
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