Einflussnahme beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen?

Seligenstadt – „Aus gegebenem Anlass“ meldet sich Bürgermeisterin Dagmar B. Nonn-Adams in ihrer Funktion als Gemeindewahlleiterin der Stadt Seligenstadt zu Wort und verweist ausdrücklich auf den Grundsatz der freien und geheimen Stimmabgabe, „der auch bei Briefwahl gilt“. Von Michael Hofmann 
Offenbach Post: Einflussnahme beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen?

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