Neue Heckbeklebung der Einsatzfahrzeuge

Eine neue Heckbeklebung der Einsatzfahrzeuge hat die Feuerwehr Seligenstadt der Stadträtin Claudia Bicherl vorgestellt.

Wie schon oft in den Medien berichtet wurde, haben die Rettungskräfte bei Unfällen auf der Autobahn oft große Probleme, schnell an die Einsatzstelle zu gelangen, weil die Autofahrer keine Rettungsgasse bilden. Oft wird die Rettungsgasse von den Autofahrern wieder „zu gemacht“ nachdem ein Einsatzfahrzeug durch gefahren ist.

Um die Fahrer im Stau auf ihre Pflicht hinzuweisen, die Rettungsgasse auch nach dem Passieren der ersten Rettungsfahrzeuge offen zu halten, hat die Feuerwehr Seligenstadt die Fahrzeuge, welche auf die Autobahn fahren mit einem zusätzlichen Hinweis beklebt.

Die Idee hinter der neuen Beklebung kommt unter anderem von der Feuerwehr Fürstenwalde Spree aus Brandenburg. Diese hatte sich Aufgrund massiver Probleme auf der Autobahn diese Beklebung einfallen lassen.

Da zum Ausrückebereich der Feuerwehr Seligenstadt die Autobahnen  A 3 und A 45 gehört, haben die Einsatzkräfte immer wieder mit einer fehlenden Rettungsgasse zu kämpfen, wodurch wertvolle Zeit zur Rettung verloren geht.

Autofahrer sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet eine Rettungsgasse zu bilden. Ausschlaggebend ist hier der Paragraph 11, Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser lautet seit dem 1. Januar 2017:

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Autofahrer, die es versäumen, eine Rettungsgasse zu bilden, können mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt werden. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 49, Abs. 1 Nr. 11 der StVO.        Der Grundsatz lautet daher:

Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts.

Wichtig: Auch wenn das erste Einsatzfahrzeug die Rettungsgasse passiert hat, darf die Rettungsgasse noch nicht geschlossen werden. Weitere Einsatzfahrzeuge können folgen. Auch der Abschleppdienst muss sich oft nach einem Unfall mühsam einen Weg durch den Stau bahnen. Je schneller dieser jedoch am Unfallort ist und die verunfallten Fahrzeuge beseitigen kann, umso schneller kann die Polizei den Verkehr wieder frei geben, was letztlich im Interesse aller im Stau stehenden Verkehrsteilnehmer sein sollte.

 

Feuerwehr Seligenstadt Einsatzabteilung: Neue Heckbeklebung der Einsatzfahrzeuge

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